Mit den Busen und Bahnen des HVV in Hamburg kostenlos fahren

 

Busse, Bahnen, Hafenfähren – Hamburg hat ein modernes, sehr gut ausgebautes und weitverzweigtes ÖPNV-Netz. Es ist das Rückgrat der urbanen Mobilität. Das umfangreiche Serviceangebot des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) wird täglich von zehntausenden Einheimischen und Auswärtigen genutzt. Dazu gehören u.a. Berufstätige auf dem Weg zur Arbeit, Schüler, Studenten und Auszubildende auf dem Weg zur Schule, Universität und Ausbildungsbetrieb und Touristen auf dem Weg zu Sehenswürdigkeiten.

 

Aber soviel Service hat auch seinen Preis. Der Betrieb, die Instandhaltung, die Reparatur, die Modernisierung und der Ausbau des ÖPNV-Netzes verursacht dem HVV jedes Jahr Kosten in Höhe von mehreren Millionen Euro. Um diese Ausgaben zu finanzieren, gibt der HVV diese Kosten auch an seine Kunden weiter, was an den überdurchschnittlich hohen Fahrkartenpreisen in der Hansestadt ersichtlich ist. Diese Praxis spiegelt sich auch im bundesweiten Städteranking der ÖPNV-Preise wider. Hier ist Hamburg einsamer Spitzenreiter vor allen anderen deutschen Großstädten.

 

Der ÖPNV in Hamburg ist ein teures Vergnügen. Wer hier mit Bus und Bahn fährt, der muss auch schon für kurze Strecken tief in die Tasche greifen. Und die Kostenspirale bei den Fahrkartenpreisen dreht sich immer weiter: jedes Jahr werden die Ticketpreise vom HVV um durchschnittlich 2 Prozent erhöht – wohhingegen sich der Service leider nicht in demselbem Tempo und Ausmaße verbessert.

 

 

Und was für schon für Normalverdiener eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung ist, das gilt erst Recht für einkommensschwache Zielgruppen des HVV, die auf jeden Euro achten müssen und ihr ohnehin schon knappes Budget nicht überstrapazieren dürfen. Dazu gehören u.a. Geringverdiener, Arbeitslose, Hartz-4-Empfänger, Alleinerziehende, Schüler und Studenten.

Siehe auch  Wie und wo kann man das 9 Euro Ticket in Hamburg kaufen?

 

Aber das muss nicht sein. Es geht zum Glück auch anders. Bestimmte HVV-Kunden können von Ausnahmeregelungen des HVV profitieren. Sie können in der Hansestadt mit Bussen, Bahnen und Hafenfähren kostenlos fahren und dabei noch den einen oder anderen Euro sparen. Man muss diese Kostenvorteile nur kennen und wissen, wie man diese nutzen kann.

 

Im Folgenden erhalten Sie nützliche Tipps und Tricks, wie bestimmte HVV-Zielgruppen in Hamburg mit Bussen, Bahnen und Hafenfähren kostenlos fahren können.

Kinder fahren kostenlos mit dem HVV in Hamburg

 

Kinder unter 6 Jahren können in der Hansestadt grundsätzlich kostenlos mit Bus und Bahn fahren. Außerdem können Kinder auch bei vielen HVV-Tarifen umsonst in Bus und Bahn mitgenommen werden. Von diesen Ausnahmeregelungen können vor allem kinderreiche Familien finanziell profitieren.

 

 

So können z.B. Abonnenten einer Vollzeit-Karte samstags, sonntags und feiertags unabhängig vom eingetragenen Geltungsbereich das gesamte HVV-Netz nutzen – und dabei auch noch einen Erwachsenen und drei Kinder von 6 Jahren bis 14 Jahren kostenlos mitnehmen. Inhaber einer Teilzeit-Karte können montags bis freitags in der Zeit von 9:00 Uhr vormittags bis 16:00 Uhr nachmittags und in der Zeit von 18:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr morgens des Folgetages sowie samstags, sonntags und feiertags ganztägig ebenfalls drei Kinder von 6 Jahren bis 14 Jahren umsonst in Bus und Bahn mitnehmen. Abonnenten eines SemesterTickets der Hamburger Hochschulen können ebenfalls drei Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren kostenlos mitnehmen. Außerdem können auch Inhaber einer HVV-Tageskarte drei Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren kostenlos in Bus und Bahn mitnehmen.

Siehe auch  E-Scooter-Verbot U-Bahn Hamburg

Behinderte fahren kostenlos mit dem HVV in Hamburg

 

Auch Behinderte können in der Hansestadt prinzipiell kostenlos mit Bus und Bahn fahren. Um von dieser Ausnahmeregelung des HVV profitieren zu können, wird die Art der Behinderung im Schwerbehindertenausweis der betreffenden Person mit dem entsprechenden Merkzeichen G (Gebehinderte), GI (Gehörlose), aG (außergewöhnlich Gehbehinderte), H (Hilflose), Bl (Blinde) oder VB/EB (Versorgungsberechtigte) eingetragen.

 

 

Beeinträchtigte Menschen mit Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson, die ihnen beim Ein- und Aussteigen hilft, dürfen in der Hansestadt in öffentlichen Nahverkehrsmitteln außerdem einen Erwachsenen umsonst mitnehmen. Diese Begleitperson braucht keine eigene Wertmarke. Diese Berechtigung wird mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Die Berechtigung für die kostenlose Nutzung von öffentlichen Nahverkehrsmitteln im HVV-Netz wird mit einem zusätzlichen Ausweisbeiblatt mit Wertmarke vermerkt.

 

Einen gesetzlichen Anspruch auf einen grün-orangen Schwerbehindertenausweis haben Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent. Dieser wird vom Versorgungsamt Hamburg ausgestellt und ist unbefristet gültig. Eine Freifahrt aufgrund einer Behinderung kann ebenfalls beim Versorgungsamt Hamburg in Form des o.a. Ausweisbeiblatts mit Wertmarkt beantragt werden. Die Wertmarke ist 12 Monate gültig und muss danach für weitere 12 Monate neu beantragt werden.

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