Feiertage Hamburg

Und auch für die Feiertage gelten in Hamburg im Gegensatz zu anderen Bundesländern einige Sonderregelungen. Diese Ausnahmeregelungen müssen bei der Ferienplanung in der Hansestadt natürlich ebenfalls berücksichtigt werden – sowohl bei der Planung des Jahresurlaubs, als auch auch von Kurzurlaub.

 

Der größte Unterschied zwischen Hamburg und anderen Bundesländern bei der Feiertagsregelung betrifft die Anzahl der offiziellen Feiertage. Die protestantische Hansestadt kann sich im Vergleich zu den katholischen Bundesländern – wie Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland – nur über wenige gesetzliche Feiertage im Jahr freuen.

 

 

Zu den offiziellen Feiertagen, von denen die Elbmetropole – genau wie die katholischen Bundesländer – profitieren kann, gehören der Neujahrstag, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, der 1. Mai (Tag der Arbeit), Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, der Tag der Deutschen Einheit, Heiligabend, der 1. Weihnachtstag und der 2. Weihnachtstag.

 

Außerdem ist der Reformationstag in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ebenfalls ein gesetzlicher Feiertag.

 

Zu den offiziellen Feiertagen, über die sich Hamburg – im Gegensatz zu den katholischen Bundesländern – nicht freuen kann, gehören die Heiligen Drei Könige, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen.

 

Damit hat die Elbmetropole weniger gesetzliche Feiertage, die Arbeitnehmer und Werktätige in Kombination mit Urlaubstagen und Brückentagen für Kurzurlaub nutzen können.


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