Die Mitnahme von E-Scootern in Hamburger U-Bahnen ist verboten
HVV-Nutzer mussten sich im letzten Jahr auf eine neue Regelung einstellen. Die Hamburger Hochbahn AG (HHA) hat schon am Donnerstag, den 24. August 2023 ein absolutes E-Scooter-Verbot in Hamburger U-Bahnen eingeführt. Seitdem dürfen im gesamten Hamburger U-Bahn-Netz keine elektrisch betriebenen Tretroller mehr befördert werden.
Begründet wird diese Entscheidung mit der Sicherheit der Fahrgäste. Grund dieser Vorsichtsmaßnahme ist die hohe Brandgefahr, die von den Lithium-Ionen-Akkus von E-Scootern ausgeht. Dieses soll in den U-Bahnen in Hamburg nut den Verbotausgeschlossen und die Sicherheit für die Fahrgäste dadurch erheblich verbessert werden.
Laut Hamburger Hochbahn AG stellten Selbstentzündungen dieser Akkus mit starker Rauchentwicklung angesichts der spezifischen Bedingungen des Hamburger U-Bahn-Systems ein sehr hohes Gesundheitsrisiko für HVV-Nutzer dar.
Aufgrund der vielen Tunnelstrecken, der relativ engen U-Bahn-Fahrzeugen und den abgegrenzten Waggons bestehe für Fahrgäste durch die enorme Rauchentwicklung und die Freisetzung gesundheitsgefährdender Schadstoffe die Gefahr von erheblichen gesundheitlichen Schäden.
Im Falle eines Akkubrandes wäre ein U-Bahn-Waggon in wenigen Minuten vollkommen verraucht. Die dabei freigesetzten Schadstoffe seien hochgiftig, sollten nicht eingeatmet werden und könnten bei Fahrgästen zu lebensgefährlichen Rauchgasvergiftungen führen. Das Lithium in den Akkus sei extrem leicht entflammbar. Die Brandgefahr von Lithium-Ioen-Akkus nehme mit deren Alter stark zu.
Allerdings bleibt die Mitnahme von elektrisch betriebenen Tretrollern in S-Bahnen und in Bussen von dieser neuen Regelung unberührt. Pedelecs, E-Rollstühle und Aufsitz-Elektromobile (Elektroscooter) mit Lithium-Ionen-Akkus verfügen bereits über entsprechende Sicherheitsstands und sind von dem Verbot deshalb auc nicht betroffen.