Tipps und Infos zur Mitnahme von Fahrrädern im HVV in Hamburg
Jeden Tag nutzen zehntausende Fahrgäste die öffentlichen Nahverkehrsmittel des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV).
Angesichts des Klimawandels, der hohen Energiepreise, des drohenden Verkehrskollaps und der angestrebten Verkehrswende in der Hansestadt steigen immer mehr Autofahrer vom Auto auf das Fahrrad um – und sind inzwischen in den Bussen, den Bahnen, auf den Fähren und in den Regionalzügen des HVV auch viel häufiger mit dem Fahrrad unterwegs.
Und das beschränkt sich mittlerweile nicht mehr nur länger auf Familien mit Kindern, die in den Ferien oder am Wochenende ausgedehnte Fahrradtouren in Hamburg und der näheren Umgebung machen.
Ganz im Gegenteil – das gilt heutzutage auch immer öfter für Arbeitnehmer, Azubis, Schüler und Studenten auf dem Weg ins Büro, zum Ausbildungsbetrieb, zur Schule oder zur Universität. Und auch für Einheimische und Touristen, die Shopping- und Sightseeingtouren in der Innenstadt, in St. Pauli oder am Hafen oder Tagesausflüge in die Hansestadt und in das Umland unternehmen wollen.
Allerdings stehen viele Fahrgäste jeden Tag immer wieder vor denselben Fragen: darf man in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln des HVV überhaupt Fahrräder transportieren? Und wenn ja, ist die Fahrradmitnahme hier nur zu bestimmten Tageszeiten erlaubt?
Und wieviele Fahrräder dürfen hier überhaupt befördert werden? Werden Bußgelder für die illegale Fahrradmitnahme im HVV verhängt? Ist die Fahrradbeförderung im HVV kostenpflichtig oder kostenlos?
Bei diesen Fragen kann man schnell verzweifeln. Denn schon alleine bei der Auswahl des richtigen HVV-Tickets ist es für Fahrgäste alles andere als leicht, sich in dem undurchdringlichen Paragraphendschungel der Beförderungsbedingunen des HVV zurechtzufinden.
Im Folgenden erhalten Sie Tipps und Infors zur Fahrradmitnahme im HVV in Hamburg.
Der Fahrradtransport im HVV in Hamburg
Der Transport von Fahrrädern in den Bahnen, auf den Fähren, in den Regionalzügen und in einigen Bussen des HVV in Hamburg ist generell möglich. Die entsprechenden öffentlichen Nahverkehrsmittel sind für die Fahrradmitnahme gekennzeichnet. Allerdings besteht kein rechtlicher Anspruch darauf.
Fahrräder werden in den Beförderungsbedingungen des HVV als Handgepäck behandelt. Dementsprechend ist eine Mitnahme von Fahrrädern im HVV rechtlich nur dann erlaubt/zulässig, wenn dafür ausreichend Platz vorhanden ist, die Sicherheit und der reibungslose Betrieb der öffentlichen Verkehrsmittel nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht eingeschränkt oder belästigt werden. Bei Platzmangel kann das Betriebspersonal die Fahrradbeförderung ablehnen.
Juristisch hat die Beförderung von Fahrgästen – und insbesondere von Personen mit Kinderwagen, Senioren und Behinderten mit Gehhilfen, Rollatoren oder Rollstühlen – im HVV Priorität vor der Beförderung von Fahrrädern. Die mit einem Schachbrettmuster gekennzeichneten Eingangsbereiche in den öffentlichen Nachverkehrsmitteln des HVV sind für diese Nutzergruppen vorbehalten. In jedem Eingangsbereich dürfen maximal 2 Fahrräder stehen. Fahrräder müssen während der Fahrt festgehalten werden.
Auf den Fähren können besonders gekennzeichnete Stellen für das Abstellen von Fahrräder genutzt werden
Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitführen. Für den Fahrradtransport im HVV müssen Fahrgäste ein Mindestalter von 12 jahren haben. Jüngere Fahrgäste müssen für die Fahrradmitnahme im HVV von einer volljährigen Person begleitet werden, wobei jeder Erwachsene nur einen Fahrgast unter 12 Jahren mit Fahrrad beaufsichtigen darf.
Gruppen ab 6 Personen wird empfohlen, sich vorab zu informieren, ob für die Beförderung von Fahrrädern eine Reservierung erforderlich ist.
Als Fahrräder stuft der HVV einsitzige Zweiräder ein. Dazu gehören sowohl normale Fahrräder als auch Klapp- und Falträder. Pedelecs mit einem Elektromotor und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Stundenkilometern gelten im HVV ebenfalls als Fahrräder. Demgegenüber ist der Transport von Zweirädern mit Versicherungskennzeichen wie S-Pedelecs und E-Bikes in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln verboten.
Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme in Bus, Bahn und Fähre des HVV
Die Fahrradmitnahme in den U-Bahnen, den S-Bahnen, der AKN und in den Bussen des HVV in Hamburg ist montags bis freitags nur von 00:00 Uhr morgens bis 6:00 Uhr morgens, von 9:00 Uhr vormittags bis 16:00 Uhr nachmittags und von 18:00 Uhr abends bis 24:00 Uhr nachts möglich. In den Sperrzeiten von 6:00 Uhr morgens bis 9:00 Uhr vormittags und von 16:00 Uhr nachmittags bis 18:00 Uhr abends ist hier eine Beförderung von Fahrrädern nicht erlaubt.
Am Wochenende und an Feiertagen sowie am 24. Dezember und am 31. Dezember ist hier der Fahrradtransport ganztägig möglich. In den Sommerferien ist die Beförderung von Fahrrädern in den U-bahnen, in den S-Bahnen und in der AKN (aber nicht in den Bussen) des HVV ganztägig erlaubt. Die Fahrradmitnahme ist in diesen öffentlichen Nahverkehrsmitteln kostenlos.
Auf den Fähren des HVV ist die Fahrradbeförderung montags bis sonntags ganztägig möglich und kostenlos.
Sperrzeiten die Fahrradmitnahme in der Regionalbahn des HVV
Die Fahrradmitnahme in den Regionahlbahn- und Regionalexpress-Zügen des HVV in Hamburg ist montags bis sonntags ganztägig erlaubt. Allerdings ist dafür eine Fahrradtageskarte zum Preis von 3,50 Euro erforderlich. Für auswärtige Fahrgäste gelten auch im HVV-Netz die Fahrradtageskarten des Schleswig-Holstein-Tarifs, des EVB-Tarifs und des DB-Tarifs.
Strafe für die Fahrradmitnhame im HVV in Hamburg
Wenn ein Fahrgast ein Fahrrad in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln des HVV während der Sperrzeiten mitnimmt oder ein Fahrrad in den Regionahlbahn- und Regionalexpress-Zügen des HVV ohne eine gültige Fahrradtageskarte transportiert, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 20,00 Euro erhoben. Außerdem muss das Fahrrad den Bus, die Bahn, die Fähre oder die Regionalbahn an der nächsten Haltestelle verlassen.



























