Wie schon in den letzten Jahren, so gibt es auch zu Silvester 2023 in Hamburg eine Feuerwerks- und Böllerverbotszone. Diese erstreckt sich rund um das Rathaus und die Binnenalster (Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke und Ballindamm) in der Neustadt und der Altstadt.

 

In diesem Bereich ist das Mitführen und das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse F2 (wie z.B. Raketen, Batterien, Böller, Sonnenräder, Fackeln, Feuerräder, Römische Lichter, Fontänen, Bengalische Lichter, Bodenwirbel, Heuler und Feuertöpfe) verboten. Hier ist nur das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk der Klasse F1 (wie z.B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Knallbonbons) erlaubt.

 

In der Nähe von besonders brandempflindlichen Anlagen oder Gebäuden darf Feuerwerk der Klasse F2 nur unter Berücksichtigung der Windrichtung und nur in ausreichendem Abstand abgebrannt werden. Dabei muss allgemein ein Abstand von mindestens 50 Metern und für Raketen ein Abstand von mindestens 200 Metern eingehalten werden.

 

In unmittelbarer Nähe von Kindergärten, Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern generell verboten.

Siehe auch  Hamburg Silvester Party, Event 2012 2012

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