Das Durchfahrtsverbot auf dem autofreien Jungfernstieg in Hamburg

 

Seit Freitag, den 16. Oktober 2020 gilt auf dem Jungfernstieg in Hamburg ein Durchfahrtsverbot für den motorisierten Individualverkehr. Seitdem ist der Prachtboulevard für private Pkw komplett gesperrt. Er ist nur noch für Busse, Taxis, Moias, Radfahrer und Fußgänger frei und in der Zeit von 11:00 Uhr vormittags bis 21:00 Uhr abends für den Liefer- und Entsorgungsverkehr geöffnet. Außerdem herrscht hier eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern.

 

Diese Verkehrsberuhigung ist ein wichtiger Schritt der autoarmen Umgestaltung des Jungfernstiegs. Mit dieser geänderten Verkehrsführung will der Hamburger Senat das Verkehrsaufkommen sowie die Lärm- und die Schadstoffbelastung auf dem Jungfernstieg und in der gesamten Innenstadt reduzieren. Damit sollen die Aufenthaltsqualität auf dem Prachtboulebard gesteigert und die Attraktivität des Jungfernstiegs und der geamten Innenstadt gesteigert und ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz und zur politisch angestrebten Mobilitätswende in der Hansestadt geleistet werden. Die mit der Verkehrsberuhigung gewonnenen Flächen kommen vor allem dem Fahrrad- und Fußgängerverkehr zugute.

 

 

Durch die verbesserte Attraktivität des Prachtboulevards und der gesamten Innenstadt verspricht sich die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) eine spürbare Belebung der City. Davon würden letztentlich auch die hier ansässigen Gewerbetreibenden wie Kaufhäuser, Geschäfte und Gastronomie durch eine Steigerung ihrer Besucher- und Verkaufszahlen langfristig profitieren.

Der Jungfernstieg in Hamburg ist für Autos gesperrt

 

Nach Angaben des Hamburger Senats bleibt die Erreichbarkeit des Jungfernstiegs und der gesamten Innenstadt mit Bussen, Taxis, Moias, den U- und S-Bahnen und dem Fahrrad auch weiterhin sichergestellt.

 

Heute ist der Prachtboulevard weitgehend autofrei. Das Durchfahrtsverbot wird allerdings immer noch von vielen privaten Autofahrern mißachtet. Deshalb wird es auch in ungelmäßigen Abständen von der Polizei kontrolliert. Ein Verstoß gegen das Durchfahrtsverbot gilt juristisch als eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von 50,00 Euro geahndet.

Siehe auch  Alsterpavillon Hamburg Frühstück, Brunch

 

Trotzdem bewertet die die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) die geänderte Verkehrsführung als einen Erfolg. So sei der motorisierte Individualverkehr auf dem Jungfernstieg seit Einführung der Verkehrsberuhigung um 90 Prozent zurückgegangen. Vor Inkrafttreten des Durchfahrtsverbots seien hier täglich 13.000 Kfz durchgefahren. Heute seien es täglich nur noch 4500 Kfz. Davon seien die meisten Busse und Taxis.

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