Tipps und Informationen zu Anwohnerparkplätzen und Bewohnerparkplätzen in Hamburg

 

Die Zeiten des kostenlosen Parkens in Hamburg sind für Anwohner und Besucher endgültig vorbei. Der Hamburger Senat hat der angespannten Parkplatzsituation in der Hansestadt den Kampf angesagt. Hier hat der Landesbetrieb Verkehr (LBV) in den letzten Jahren in immer mehr Stadtteilen neue Anwohnerparkzonen eingerichtet und Parkautomaten aufgestellt – und damit immer mehr öffentlichen Raum in kostenpflichtigen Parkraum umgewandelt. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen, politischen, bürokratischen und finanziellen Aspekte des Bewohnerparkens in Hamburg.

 

Anwohnerparkzonen in Hamburg

 

Im Zuge der angestrebten Verkehrswende will der Hamburger Senat vor allem im innerstädtischen Bereich den hohen Parkdruck durch das Verdrängen von auswärtigen Dauerparkern aus dem Stadtbild entlasten. Damit soll für Anwohner eine Verbesserung des Parkplatzangebotes in fußläufiger Entfernung erreicht werden.

 

Gerade die innerstädtischen Stadtteile in der Hansestadt leiden aufgrund des Überangebotes an Shopping- und Gastronomiemöglichkeiten und der Konzentration von Arbeitsplätzen, Sehenswürdigkeiten und Touristenattraktionen werktags unter einer stark erhöhten Dichte von fliessendem und ruhendem Verkehr. Die juristische Grundlage für das Einrichten von Bewohnerparkgebieten ist die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu § 45).

 

 

Für Anwohner und Besucher hat diese Maßnahme eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung durch zusätzliche Parkgebühren zur Folge. Denn in den neuen Anwohnerparkzonen gilt an Werktagen während des Parkraumbewirtschaftungszeitraums von 9:00 Uhr vormittags bis 20:00 Uhr abends kostenpflichtiges Parken. Außerhalb dieses Parkraumbewirtschaftungszeitraums können Anwohner und Auswärtige in den Bewohnerparkgebieten auch weiterhin kostenfrei parken.

 

Besucherparkausweis in Hamburg beantragen und verlängern

 

Auswärtige können in Hamburg im Rahmen des Besucherparkens in den Anwohnerparkzonen an einem Parkautomaten einen Parkschein zum Preis von 3,00 Euro pro Stunde kaufen und damit hier werktags für die Höchstparkdauer von 3 Stunden (d.h. für insgesamt 9,00 Euro) kostenpflichtig parken. Alternativ dazu können sie online oder direkt an einem Standort des LBV einen Besucherparkausweis beantragen, mit dem sie in einem Bewohnerparkgebiet über die Höchstparkdauer hinaus bis zum Beginn des Parkraumbewirtschaftungszeitraums am Folgetag kostenpflichtig parken können. Für die Beantragung direkt vor Ort muss ein Termin unter www.lbv-termine.de gebucht werden.

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Die Gebühr für einen Besucherparkausweis in den Gebührenzonen I und II beträgt 3,00 Euro pro Tag und in der Gebührenzone III 2,50 Euro pro Tag. Es können maximal 20 Besucherparkausweise (auch für ein- und denselben Tag) pro Monat beantragt werden.

 

Anwohnerparkausweis in Hamburg beantragen und verlängern

 

Anwohner können in der Hansestadt im Rahmen des Bewohnerparkens entweder online unter https://serviceportal.hamburg.de/ oder an einem Standort des LBV einen Anwohnerparkausweis beantragen. Für die Beantragung direkt vor Ort muss ein Termin unter www.lbv-termine.de gebucht werden. Für eine Online-Beantragung werden als Zahlungsmittel entweder Kreditkarte oder Giropay akzeptiert. Für die Beantragung und Abholung direkt vor Ort werden als Zahlungsmittel entweder Barzahlung oder EC-Karte angeboten. Damit können Anwohner in Bewohnerparkgebieten an Werk-, Sonn- und Feiertagen zeitlich unbegrenzt parken.

 

 

Bei Verlust oder Beschädigung eines Anwohnerparkausweises wird dieser kostenlos ersetzt. Für die Änderung eines Bewohnerparkausweises aufgrund des Umzugs in eine andere Anwohnerparkzone oder der Kennzeichenänderung wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Nachträgliche Änderungen können unter bewohnerbesucherparken@lbv.hamburg.de beantragt werden. Ein Anwohnerparkausweis hat ab dem Ausstellungsdatum einen Gültigkeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein Bewohnerparkausweis um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung kann nur innerhalb der Gültigkeit und frühestens 6 Wochen vor Ablauf beantragt werden. Hierfür wird die Ausweisnummer des Anwohnerparkausweises benötigt. Ein bereits abgelaufener Bewohnerparkausweis muss neu beantragt werden.

 

In den letzten Jahren sind die jährlichen Gebühren für Anwohnerparkausweise in der Hansestadt sowohl für die Online-Beantragung als auch für die Beantragung an einem der LBV-Standorte immer weiter erhöht worden. Betrugen diese ursprünglich nur 25,00 Euro bzw. 30,00 Euro pro Stück, so belaufen sich die jährlichen Gebühren inzwischen auf 65,00 Euro bzw. 70,00 Euro pro Stück.

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Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu § 45) haben nur jene Bewohner einen rechtlichen Anspruch auf einen Anwohnerparkausweis, die in einer jeweiligen Anwohnerparkzone mit ihrem Erst- oder Zweitwohnsitz amtlich gemeldet sind. Jeder Bewohner kann nur für ein einziges Kfz einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Antragssteller muss nicht zwingend der Halter des Kfz sein, sondern kann auch ein Fahrer des Kfz sein. In diesem Fall muss ein entsprechender Nachweis des Halters vorgelegt werden. Ein Bewohnerparkausweis ist nur in der jeweiligen eingetragenen Anwohnerparkzone gültig und berechtigt den Inhaber nicht zum Parken in einem anderen Bewohnerparkgebiet.

 

Kritik an der Anwohnerparkregelung in Hamburg

 

Die Anwohnerparkregelung in Hamburg wird schon seit vielen Jahren von Bürgern und Politikern aus unterschiedlichen Gründen stark kritisiert.

 

Das Bewohnerparken wird u.a. als Abzocke bezeichnet. Einerseits garantiert diese Maßnahme Anwohnern keinen Rechtsanspruch auf einen privaten Stellplatz in dem entsprechenden Bewohnerparkgebiet, sondern ermöglicht ihnen hier nur das bevorrechtigte Parken. Parkraum im öffentlichen Raum steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Andererseits wurden vom LBV bisher weitaus mehr Anwohnerparkausweise an Bürger in der Hansestadt verkauft, als hier tatsächlich Parkplätze im öffentlichen Raum vorhanden sind.

 

Außerdem hat diese Regelung die Parkplatznot in Hamburg bislang nicht erfolgreich gelöst, sondern hier nur zu einer Verlagerung dieses Problems geführt. Die Einrichtung von Anwohnerparkzonen hat den Parkdruck in diesen Gebieten nicht nur noch weiter erhöht, sondern durch die massenhafte Verdrängung von Autobesitzern in andere Stadtteile die dortige Parkplatzknappheit ebenfalls noch weiter verschärft.

 

Weiterführende Links:

 

Karte, Übersicht Bewohnerparkgebiete Anwohnerparkzonen Hamburg

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