Ab wann und wie lange herrscht im HVV in Hamburg die FFP2 Maskenpflicht?

 

Die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) wurde bereits am Samstag, den 15. Januar 2022 eingeführt.

 

Mit der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes am Sonntag, den 20. März 2022 entfiel die bislang gültige 3G-Regelung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Hamburg. Die 3G-Regelung erlaubte nur Geimpften, Genesenen oder Getesteten die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel des HVV.

 

Gemäß der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung blieb die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV in der Hansestadt jedoch vorerst bis Samstag, den 2. April 2022 unverändert bestehen.

 

Pünktlich zum Samstag, den 30. April 2022 fielen mit dem Auslaufen der Hotspot-Regel die meisten Corona-Maßnahmen in Hamburg weg. Dazu gehörten u.a. auch die Maskenpflicht in Innenräumen wie z.B. Kinos, Restaurants, Theatern und Supermärkten. Allerdings blieb seit Sonntag, den 1. Mai 2022 die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr des HVV als eine der wenigen Corona-Maßnahmen auch weiterhin bestehen. Die Stadt Hamburg begründet die Verlängerung dieser Corona-Maßnahme mit der Tatsache, dass in Bussen und Bahnen gerade in Stoßzeiten viele Menschen auf engstem Raum zusammen kommen und dass hier dann ein stark erhöhtes Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus besteht. Einen Zeitpunkt für eine Lockerung der FFP2-Maskenpflicht hat die Stadt Hamburg jedoch noch nicht in Aussicht gestellt.

 

HVV FFP2 Maskenpflicht in Bus, Bahn und Taxi in Hamburg

 

Die FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Fahrgäste ab 14 Jahren und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des HVV wie Bussen, Bahnen, Fähren, Taxis und Moias. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 Jahren und 13 Jahren ist auch weiterhin ausreichend das Tragen von medizinischen Masken ausreichend. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Dasselbe gilt für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nachweislich von der Maskenpflicht befreit sind.

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Die FFP2-Masken dürfen im ÖPNV in Hamburg nicht zum Telefonieren, Essen und Trinken abgenommen werden.

 

Das Fehlen und das nicht korrekte Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Nahverkehr des HVV stellt rechtlich einen Verstoß gegen die Maskenpflicht dar. Die Höhe des Bußgeldes ist im Bußgeldkatalog der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 31. März 2022 (HmbGVBl. S. 197) juristisch geregelt. Die Vertragsstrafe beträgt beim erstmaligen Verstoß 150 Euro pro Person.

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